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BSE, Scrapie, Traber-Krankheit, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Kuru

von und mit Rechtsanwalt Dirk Büge,
Fachanwalt  für Verwaltungsrecht

Recht

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Stand: Sunday, 25. March 2001 - 21:16  Uhr
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EU-Recht:

Aktuelle Vorschriften der EU

 

Deutsches Gesetze und Verordnungen:
 
wird noch ergänzt

 

Abhandlungen und Veröffentlichungen zum Thema BSE / Tierseuchenrecht:
BSE-Schutzverordnung - Ein Scheitern auf Raten und zugleich ein Lehrstück in Sachen Rechtsschutz gegenüber politisch motivierten Rechtsverordnungen
von RAe Büge und Tünnesen-Harmes in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 17. Jg., Heft 2/1998, S. 143 - 146

BSE - Bekämpfung in Deutschland durch tierseuchenrechtliche Maßregelung von Importrindern
von RAe Büge und Tünnesen-Harmes in: Agrarrecht, 28. Jg., Heft 1/1998, S. 1 - 5

BSE in der Bundesrepublik Deutschland - Staatliche Maßnahmen und deren rechtliche Bewertung
von RAe Büge und Tünnesen-Harmes in: Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht, 24. Jg., Heft 6/1997, S. 625 - 638

Zur Bekämpfung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie mit Mitteln des Tierseuchenrechts
von RAe Büge und Tünnesen-Harmes in: Recht der Landwirtschaft, 49. Jg., 1997, S. 309 - 313

Der Rechtsstreit um die Erste und Zweite BSE-Schutzverordnung aus naturwissenschaftlicher und rechtlicher Sicht
von Prof. Dr. Sievert Lorenzen und RAe Büge und Tünnesen-Harmes in: Tierärztliche Umschau, 52. Jg., Heft 12/97, S. 691 - 700

BSE-Schutzverordnung - nur wegen formellen Mangels nichtig?
von RAe Büge und Tünnesen-Harmes in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 16. Jg., Heft 6/1997, S. 564 - 567

 

weitere Informationen/Bezugsquelle

 

Urteile EU-Gerichtshof

liegen derzeit nicht vor / wird noch ergänzt

 

Urteile deutsche Gerichte
Thema: BSE-Tötungsanordnung gemäß § 2 BSE-SchutzVO:
(Rechtssprechungsübersicht der wichtigsten Hauptsacheurteile, chronologisch)
Quelle und weitere Information: Anwaltssozietät Büge und Dr. Tünnesen-Harmes, Duisburg
Gericht A-Zeichen vom Erklärung, Urteil in Kurzform
BVerwG Berlin   15.02.2001 Klägervertreter: D. Büge
Herkunftsorientierte Tötungsanordnung gem §2 der 2. BSE-SchutzVO als rechtswidrig erklärt.
VGH Mannheim 10 S 2690/98 07.12.1999 Berufung des Landes Baden-Württemberg zurückgewiesen
VG Karlsruhe 1 K 3369/97 09.11.1999 Das pauschale Tötungsgebot des §2 der 2. BSE-SchutzVO  erfüllt nicht die Voraussetzung der Verordnungsermächtigung und ist deshalb nichtig.
VG Freiburg 3 K 1586/97 27.10.1999 Das pauschale Tötungsgebot des §2 der 2. BSE-SchutzVO  überschreitet den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigunggrundlage und ist deshalb nichtig.
VG Braunschweig 1 A 1254/97 30.07.1999 Auf §2 d. 2. BSE-SchutzVO gestützte Tötunganordnungen sind in Ermangelung einer hinreichenden Rechtsgrundlage rechtswidrig.
VG Hannover 11 A 4527/97 21.07.1999 Die Verordnung erscheint dem Gericht als ungeeignetes Mittel zur Bekämpfung von Tierseuchen und verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
VG Bayreuth 1 K 97.981 09.06.1999 Klageabweisung:
Die angefochtene Anordnung zur Tötung ist rechtskräftig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten
VG Augsburg Au 7 K 98.245
und 11 weitere Parallelverfahren
12.05.1999 Die in §2 der 2. BSE-SchutzVO enthaltene Tötungsanrdnung ist als rechtswidrig anzusehen, weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.
VG Dresden 11 K 1616/97 15.12.1998 BSE ist nach Ansicht der Kammer keine Tierseuche gem. TierSG.
VG Sigmaringen 4 K 1419/97 15.12.1998 Die in §2 der 2. BSE-SchutzVO enthaltene Tötungsanrdnung ist als rechtswidrig anzusehen, weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Notwendigkeit der Tötungsanordnung wird angezweifelt.
VG Regensburg RN 5 K 98.00885
und 2 weitere Parallelverfahren
30.11.1998 Die in §2 der 2. BSE-SchutzVO enthaltene pauschale Tötungsanrdnung ist als rechtswidrig anzusehen, weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, wenn Tiere erfaßt werden, die mehr als 10 Jahre in Deutschland leben.
VG Osnabrück 2 A 25/98 29.05.1998 BSE ist keine Tierseuche
VG Stuttgart 4 K 4302/97 17.04.1998 Tötungsgebot ist unverhältnismäßig
VG Chemnitz 8 K 1031/97 11.11.1997 Für die Tötungsanordnung fehlt es an einer Rechtsgrundlage, §2 der 2. BSE-SchutzVO überschreitet den Rahmen dr Ermächtigungsgrundlage ist ist dehalb nichtig.
VG Schleswig 1 A 166/97 06.08.1997 §2. der 2. BSE-SchutzVO ist wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage unwirksam
(Hinweis: O.g. Verfahren sind nur ein Auszug aus einer Vielzahl von Rechtsprechungen. Die angeführten Begründungszusammenfassung erfolgte frei formuliert. Der  genaue Wortlaut der Urteile kann bei den entsprechenden Gerichten gegen Gebühr für Kopien und Porto angefordert werden. Alle Angaben ohne Gewähr, Fehler vorbehalten)

Thema: BSE-Importsperre / Sömmerung von Schweiz-Rindern
(Rechtssprechungsübersicht der wichtigsten Urteile, chronologisch)
Quelle und weitere Information: Anwaltssozietät Büge und Dr. Tünnesen-Harmes, Duisburg

Gericht A-Zeichen vom Erklärung, Urteil in Kurzform
VG Stuttgart 4 K 2244/98 05.05.1999 Einstellung der Hauptsache nach Erledigung durch Zeitablauf
VG Stuttgart 4 K 32/99 13.01.1999 Anordnung gegenüber dem Land BW die EInfuhr eines Rindes aus der Schweiz zu ermöglichen
VG Stuttgart 4 K 5848/98 21.12.1998 Anordnung gegenüber dem Land BW die EInfuhr eines Rindes aus der Schweiz zu ermöglichen
VG Sigmaringen 4 K 1047/98 15.12.1998 Feststellung, daß die Einfuhr eines Rindes aus der Schweiz zum Zwecke der Sömmerung keiner Genehmigung bedurfte.
VGH Mannheim 10 S 2435/98 15.12.1998 Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen Eilbeschluß VG Stuttgartdurch Erledigung nach Zeitablauf
VGH Mannheim 10 S 1083/98 23.09.1998 Zulassung der Beschwerde gegen Eilbeschluß des VG Stuttgart.
VG Sigmaringen 4 K 1048/98 19.06.1998 Einstweilige Anordnung zur Duldung des Importes (bestätigt durch Hauptsacheurteil v. 15.12.1998 (4K 1047/98)
VG Stuttgart 4 K 2284/98 03.06.1998 Einstweilige Anordnung zur Duldung der Sömmerung.
VG Freiburg 2 K 1085/98
und
2 K 1405/96
17.09.1997 Aufhebung des pauschalen Importverbotes, bzw Verpflichtung des Landes BW zur Erteilung der Genehmigung zur vorrübergehenden Einfuhr Schweizer Rinder zum Zwecke der Sömmerung
VG Stuttgart 4 K 1727/96 09.08.1996 Klageabweisung auf Erteilung einer Importgenehmigung für die Sömmerung von Schweizer Rindern
(Hinweis: O.g. Verfahren sind nur ein Auszug aus einer Vielzahl von Rechtsprechungen. Die angeführten Begründungszusammenfassung erfolgte frei formuliert. Der  genaue Wortlaut der Urteile kann bei den entsprechenden Gerichten gegen Gebühr für Kopien und Porto angefordert werden. Alle Angaben ohne Gewähr, Fehler vorbehalten)

BSE-Schlacht- und Verbringungsverbot
(Rechtssprechungsübersicht der wichtigsten Urteile, chronologisch)
Quelle und weitere Information: Anwaltssozietät Büge und Dr. Tünnesen-Harmes, Duisburg

Gericht A-Zeichen vom Erklärung, Urteil in Kurzform
VG Schleswig 1 A 72/98 28.07.1999 Schlachtverbot aufgehoben:
Das vom Beklagten ausgesprochene Schlachtverbot und die Versagung der Schlachterlaubnis sind rechtswidrig.
VG Augsburg Au 7 K 99.285 12.05.1999 Für das Verbringungsverbot der Rinder des Klägers auf dessen Hof in BW fehlt es an einer wirksamen Rechtsgrundlage, da die Verbringungsverbotsregelung der  Bayrischen BSE-VO nach Sicht des Gerichts den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage überschreitet und damit nichtig ist.
VG Sigmaringen 4 K 2067/96 15.12.1998 Das Verbringungs- und Schlachtverbot ist unverhältnismäßig
VG Augsburg Au 5 E 98.1650 24.11.1998 Der Antrag zur Einstweiligen Anordnung der Ermöglichung der Verbringung von Rindern von nach Baden-Württemberg wurde abgeleht
(Anders das spätere Hauptsacheurteil des VG Augsburg vom 12.05.1999!)
VGH Mannheim 7 S 1363/97 25.07.1997 TierSG ist keine Grundlage für Schlachtverbot und die Voraussetzung für Verbringungsverbot wird verneint, weil kein konketer Ansteckungsverdacht bestände.
VGH Mannheim 7 S 662/97 10.06.1997 Beschwerde zugelassen:
TierSG ist keine Grundlage für Schlachtverbot und die Voraussetzung für Verbringungsverbot wird verneint, weil kein konketer Ansteckungsverdacht bestände.
VG Sigmaringen 4 K 2068/97 17.02.1997 Klageabweisung:
Aussetzung des generellen Schlachtsverbots für Rinder aus GB und CH abgeleht. (korrigiert durch VGH Mannheim v. 10.06. und 25.07.97)
VG Stuttgart 4 K 1727/96 09.08.1996 Klageabweisung:
Aussetzung des generellen Schlachtsverbots für Rinder aus GB und CH abgeleht.
(Hinweis: O.g. Verfahren sind nur ein Auszug aus einer Vielzahl von Rechtsprechungen. Die angeführten Begründungszusammenfassung erfolgte frei formuliert. Der  genaue Wortlaut der Urteile kann bei den entsprechenden Gerichten gegen Gebühr für Kopien und Porto angefordert werden. Alle Angaben ohne Gewähr, Fehler vorbehalten)
Betreuung dieser Rubrik "BSE und Recht" sowie Ansprechpartner:

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Sozietät Büge & Tünnesen-Harmes, Duisburg
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